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   BGH, 02.07.1969 - IV ZR 795/68   

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https://dejure.org/1969,8174
BGH, 02.07.1969 - IV ZR 795/68 (https://dejure.org/1969,8174)
BGH, Entscheidung vom 02.07.1969 - IV ZR 795/68 (https://dejure.org/1969,8174)
BGH, Entscheidung vom 02. Juli 1969 - IV ZR 795/68 (https://dejure.org/1969,8174)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verwirkung eines Provisionsanspruchs wegen Verbots einer Doppeltätigkeit - Rechtlicher Zusammenhang zwischen Forderung und Gegenforderung - Anfechtbarkeit eines Maklervertrages wegen arglistiger Täuschung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.10.1967 - VIII ZR 215/66

    Doppelauftrag eines Maklers

    Auszug aus BGH, 02.07.1969 - IV ZR 795/68
    Insbesondere werden dann, wenn der Makler für beide Vertragsparteien oder auch nur für eine von ihnen als bloßer Nachweismakler tätig wird, die wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien im allgemeinen nicht berührt, und es wird nicht zu beanstanden sein, daß der Makler sich in diesem Falle von beiden Parteien eine Provision versprechen läßt (RG JW 1922, 164; BGHZ 48, 344, 346 [BGH 25.10.1967 - VIII ZR 215/66]; Mormann WM 1968, 955).
  • BGH, 22.04.1964 - VIII ZR 225/62

    Provisionsanspruch des Doppelmaklers

    Auszug aus BGH, 02.07.1969 - IV ZR 795/68
    Dasselbe kann dann gelten, wenn der Sinn des dem Makler erteilten Auftrags gerade darin besteht, daß er versuchen soll, durch Verhandlung mit den Interessenten einen möglich hohen Preis zu erzielen (vgl. BGH NJW 1964, 1467 und auch RG JW 1901, 90; OLG Königsberg HRR 1940 Nr. 223; Staudinger/Riedel BGB 11. Aufl. § 654 Rn 1 und 2; Soergel/Erdsiek/Mahl BGB 9. Aufl. § 654 Anm. 1; Palandt/Thomas BGB 28. Aufl. § 654 Anm. 4).
  • BGH, 26.11.1969 - IV ZR 1161/68

    Inanspruchnahme der Dienste eines Maklers - Zustandekommen eines Maklervertrages

    Denn aus dem Schreiben der Klägerin vom 21. Juli 1964 wußte der Beklagte, daß sie auch von den Verkäufern eine Provision verlangte und also auch für diese tätig werden wollte, wie das bei Maklergeschäften über Grundstücke weitgehend üblich ist (BGHZ 48, 344, 347 [BGH 25.10.1967 - VIII ZR 215/66]; BGH Urt. vom 2. Juli 1969 - IV ZR 795/68 -).
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